1. Zweck der Mitarbeiter-App
Die Mitarbeiter-App myHASTAG soll die Kommunikation im Unternehmen deutlich verbessern und vor allem sämtliche Mitarbeitende erreichen. Durch diese digitale Form der Kommunikation können alle Mitarbeitende direkt und schnell über wichtige Themen informiert werden. Gleichzeitig soll die Interaktion untereinander gestärkt werden.
2. Funktionen und Inhalte der Mitarbeiter-App
- Die Mitarbeiter-App ist Teil der internen Kommunikation der HASTAG St. Gallen Bau AG. Von einem Redaktionsteam werden zentral für alle Mitarbeitende Informationen zur Verfügung gestellt.
- Darüber hinaus können auch für die tägliche Aufgabenerfüllung Informationen eingestellt werden.
- In der Mitarbeiter-App können zudem seitens der HASTAG Formulare und weitere Inhalte bereitgestellt werden (Auftragszugschläge, Einladungen, Ersatzbeschaffungen, etc.).
- Beiträge in der Chat-Funktion, im Impressionen-Channel oder im Mitarbeiter-Marktplatz können von allen Nutzern der App erstellt werden.
- Die myHASTAG-App soll fortlaufend weiterentwickelt werden. Bei Anpassungen/Einführungen wird über die neuen Funktionalitäten in der App informiert.
3. Netiquette
- Höfliches Miteinander: Wir freuen uns über die rege Teilnahme aller Mitarbeitenden in unserer myHASTAG-App. Allerdings gilt auch bei hitzigen Themen, Entscheidungen oder Diskussionen: Die Höflichkeitsformen und Verhaltensregeln, die ihr bei einer Unterhaltung von Angesicht zu Angesicht einhalten würdet, müssen auch hier in der App gewahrt werden.
- Geltende Gesetze und soziale Normen einhalten: Beleidigungen, Provokationen oder Rufschädigungen sind nicht erwünscht. Inhalte/Aussagen die menschenverachtend, pornographisch, kriminell, Gewalt verherrlichend, fremdenfeindlich oder rassistisch sind selbstverständlich untersagt.
- Rolle der Moderatoren respektieren: Die Moderatoren der myHASTAG-App helfen euch bei Fragen und Anregungen gerne weiter. Zudem achten sie auf die Einhaltung der Netiquette, um eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit sicherzustellen und für eine angenehme Atmosphäre zu sorgen. Bei Nichtbeachtung der Netiquette behalten sich die Moderatoren vor, Beiträge ganz oder teilweise zu löschen. Zudem kann der Moderator den Account eines Mitarbeiters bei wiederholter Missachtung melden.
4. weitere Nutzungs- und Verhaltensgrundsätze
- Die App darf nur von den Mitarbeitenden der HASTAG St. Gallen Bau AG genutzt werden.
- Die Nutzung der Mitarbeiter-App wird erwünscht. Für Mitarbeitende mit Zugang zu einem kompatiblen Gerät, welches von der HASTAG zur Verfügung gestellt wird, ist die Nutzung verpflichtend.
- Die Mitarbeiter-App kann sowohl über geeignete Firmen- als auch Private-Endgeräte genutzt werden.
- Die myHASTAG-App wird für die Betriebssysteme Android und iOS über den Google Play Store bzw. den Apple App Store zur Verfügung gestellt. Ausserdem kann die App über jeden gängigen Internetbrowser genutzt werden.
- Es sind alle Massnahmen zu unterlassen, die die Sicherheit und Stabilität der Mitarbeiter-App gefährden könnten.
- Benutzer-ID und Passwörter geheim halten, nicht an Dritte weitergeben, durch geeignete und den aktuellen Anforderungen entsprechende Massnahmen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und den internen Ansprechpartner unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass Benutzernamen oder Passwort nichtberechtigten Personen bekannt geworden sein könnten.
- Zum Schutz vor unberechtigter Nutzung der Mitarbeiter-App sind die Nutzer verpflichtet, die auf ihren Endgeräten vorhandenen Sicherheitsfunktionen (z. B. Code-Sperre) zu aktivieren und zu nutzen. Bei Nutzung auf gemeinschaftlich genutzten Endgeräten muss ein aktives Abmelden aus der Mitarbeiter-App erfolgen.
- Die Nutzung der Mitarbeiter-App während der Arbeitszeit ist nur in solch einem Umfang zulässig, dass die Aufgabenerfüllung nicht beeinträchtigt wird.
- Die Chat-Funktion steht den Mitarbeitenden als Arbeitsmittel im Rahmen der Erfüllung dienstlicher Aufgaben zur Verfügung. Sie soll dazu dienen, den betriebsinternen Informationsaustausch zu verbessern sowie Arbeitsprozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen.
- Die Nutzung der Chat-Funktion zum Austausch von privaten Nachrichten zwischen Mitarbeitenden ist in einem geringfügigen Umfang zulässig, soweit die Aufgabenerfüllung sowie die Verfügbarkeit der Chat-Funktion für dienstliche Zwecke nicht beeinträchtigt wird.
- Vertrauliche Inhalte des Unternehmens und schützenswerte personenbezogene Daten dürfen über die Mitarbeiter-App nicht verbreitet werden.
- Bei der Nutzung der Mitarbeiter-App sind die Urheberrechte zu beachten. Urheberrechtlich geschützte Daten (Texte, Bilder, Videos, u. ä.) dürfen ohne Einverständnis des Urheberrechtshalters nicht weiterverwendet werden.
- Zur Überprüfung der Einhaltung der Nutzungs- und Verhaltensregeln können nicht-personenbezogene Stichproben in den Protokolldateien durchgeführt werden.
- Die bei der Nutzung der Mitarbeiter-App anfallenden personenbezogenen Daten werden nicht zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle genutzt. Sie unterliegen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.
- Mit dem Ausscheiden von Mitarbeitenden aus dem Unternehmen, endet automatisch auch der Zugang zur myHASTAG-App.
- die Mitarbeiter-App ist nur zu den oben beschriebenen Punkten einzusetzen.
5. Protokollierung und Kontrolle
- Bei der Verwendung der Mitarbeiter-App wird das Nutzerverhalten protokolliert. Als nichtpersonenbezogene Daten können diese Informationen von den bei HASTAG zuständigen Administratoren der App eingesehen werden. Eine Auswertung erfolgt ausschliesslich dazu, das Angebot der bereitgestellten Informationen und Funktionen der tatsächlichen Nachfrage anpassen zu können. Eine personenbezogene Auswertung der Nutzung der Mitarbeiter-App findet nicht statt.
- Ein direkter Zugriff auf die im Rahmen der Chat-Funktion ausgetauschten Inhalte durch HASTAG wird ausgeschlossen.
6. Massnahmen bei Verstössen / Missbrauch
- Bei begründetem Verdacht auf unzulässige, missbräuchliche Nutzung der Mitarbeiter-App erfolgt eine Prüfung. Die weiteren Schritte werden mit der Geschäftsleitung abgestimmt. Eine personenbezogene Auswertung ist nur über den Hersteller möglich.
- Es gelten die Regelungen des Disziplinarrechts. Ein Verstoss gegen diese Nutzungs- und Verhaltensregeln kann neben arbeitsrechtlichen Folgen auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
- Bei wiederholten Verstössen gegen diese Nutzungs- und Verhaltensregeln kann die Nutzung der Mitarbeiter-App im Einzelfall untersagt werden.
- Die private Nutzung kann für einzelne Teilbereiche oder das gesamte Unternehmen eingeschränkt oder untersagt werden, wenn der tatsächliche Umfang der erlaubten Nutzung regelmässig überschritten wird und eine Änderung des Nutzungsverhaltens trotz Hinweisen nicht eintritt.
HASTAG St. Gallen Bau AG
Pascal Gerster, Leiter Administration
071 274 23 41
Bitte Javascript aktivieren!